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Washington erlaubt Anwälten, Bitcoin in ihrer Praxis zu verwenden

02.07.2020
Laut dem Pressedienst von Bloomberg Law hat die Anwaltskammer des District of Columbia in Washington praktizierenden Anwälten erlaubt, Kryptowährungen, einschließlich Bitcoins, als Bezahlung für ihre Dienste zu akzeptieren.
Die Spezialisten der Organisation stellten fest, dass Kryptowährungsabrechnungen immer beliebter werden und diese Änderungen sich nur auf legale Aktivitäten auswirken können.
Berechnungen in Kryptowährung können laut den Spezialisten der Anwaltskammer durchgeführt werden, wenn ihr Wert gerechtfertigt ist, und der Anwalt kann dementsprechend den garantierten Schutz und die Sicherheit der Speicherung digitaler Gelder gewährleisten. Um digitale Währungen in ihrer Rechtspraxis zu verwenden, muss ein Anwalt über einschlägige Kenntnisse im Bereich Blockchain verfügen.
Für den Fall, dass sich der Wert einer der Kryptowährungen aufgrund eines starken Anstiegs der Volatilität ändert, rät die Rechtsanwaltskammer zu einer für den Mandanten vorteilhaften Entscheidung. Um Meinungsverschiedenheiten zu vermeiden, wird empfohlen, die mögliche Situation vor Abschluss einer Vereinbarung mit dem Kunden im Voraus zu besprechen.
Auch in dieser Erklärung heißt es, dass der US-Steuerdienst Kryptowährung als persönliches Eigentum betrachtet, was bedeutet, dass Abrechnungen mit digitalen Mitteln nicht mit Abrechnungen in Fiat-Währung gleichgesetzt werden können.
Zuvor durften Anwaltskanzleien in New York, Nebraska und North Carolina Kryptowährungen als Zahlungsmittel verwenden.
Außerdem wurde es vor relativ kurzer Zeit in den Vereinigten Staaten möglich, Kryptowährungen im Einzelhandel, insbesondere Bitcoins, in mehr als zwanzigtausend Einzelhandelsgeschäften zu kaufen.

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